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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Randolph Ritter (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Webentwicklung, Softwareentwicklung, SEO, Auswertungen und Support.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nichts anderes aussagen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.

(1a) Die Erstellung eines Angebots ist kostenlos. Das gilt nicht für aufwendige Konzepte und Vorarbeiten, etwa eine ausführliche Analyse, ein Fachkonzept, Entwürfe oder ein Prototyp, die über ein übliches Angebot hinausgehen. Solche Leistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung in Textform berechnet. Der Auftragnehmer nennt vor Beginn den voraussichtlichen Aufwand und die Vergütung. Kommt anschließend ein Vertrag über das Projekt zustande, kann vereinbart werden, die Vergütung für die Vorarbeiten darauf anzurechnen.

(2) Umfang und Eigenschaften der Leistung ergeben sich aus dem Angebot und einer dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, gehören nicht zum Vertrag.

(3) Der Auftragnehmer entscheidet über die technische Umsetzung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er darf geeignete Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereit und benennt einen Ansprechpartner.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an allen von ihm gelieferten Inhalten besitzt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(3) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand durch fehlende oder verspätete Mitwirkung kann gesondert berechnet werden.

4. Änderungswünsche

Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen, prüft der Auftragnehmer deren Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine und teilt sie in Textform mit. Die Änderung wird erst nach Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt.

5. Termine

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt und andere Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen angemessen.

6. Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und, soweit vereinbart, aus der Vergütung für Konzepte und Vorarbeiten nach Ziffer 2 Abs. 1a. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt verlangen, wie im Angebot festgelegt.

(3) Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes steht, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Abnahme

(1) Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme oder nennt konkrete Mängel.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel in Textform rügt.

8. Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die individuell erstellten Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Ein weitergehendes Recht, etwa zur Weitergabe oder zum Weiterverkauf, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Bereits bestehende Software, Bibliotheken, Frameworks, Werkzeuge und Eigenentwicklungen des Auftragnehmers sowie Standardkomponenten Dritter bleiben sein beziehungsweise deren Eigentum. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen.

(3) Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Abschluss als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.

9. Mängelansprüche

(1) Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann wählen, ob er den Mangel beseitigt oder neu herstellt. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Die Verjährung bei Vorsatz, Arglist, Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Kein Mangel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf nicht freigegebener Fremdsoftware oder auf Einschränkungen des Hostings beruhen. Das gilt auch für Anzeige-Unterschiede in nicht mehr unterstützten Browsern.

10. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Dasselbe gilt, soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber seine Daten regelmäßig gesichert hat und der Schaden bei dieser Sicherung nicht eingetreten wäre.

(4) Für Rankings in Suchmaschinen, Reichweite, Umsatz oder andere wirtschaftliche Ergebnisse übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Die Haftung für Leistungen Dritter, etwa Hosting, Domains oder externe Dienste, richtet sich nach deren Bedingungen.

11. Support und Wartung

Support, Updates und laufende Betreuung nach dem Launch gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Umfang, Reaktionszeiten und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgen Anfragen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.

12. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder unabhängig erlangt wurden.

13. Datenschutz

Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien vorab einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bremen Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.